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Die verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA): So vermeiden Sie böse Überraschungen

vzta customs clearance

Richtig eingesetzt, erspart die verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) Aufwand und Ärger – hier erfahren Sie, wie.

Die Einreihung von Waren ist ein komplexes und vielschichtiges Thema. Letztendlich führt jedoch kein Weg daran vorbei, da bei jeder Wareneinfuhr aus dem Ausland die richtige Zolltarifnummer angegeben werden muss.

Um die Einreihung korrekt durchzuführen, müssen Sie nicht nur mit dem Elektronischen Zolltarif (EZT) umgehen können, sondern brauchen oft detailliertes technisches Wissen. Doch es gibt Wege, die verbindliche Zolltarifauskunft (kurz: vZTA) für genau diese Zwecke zu nutzen.

Verbindliche Zolltarifauskunft sichert viele Risiken ab

Bei jeder einzuführenden Ware beginnt die Suche nach der richtigen Zolltarifnummer erneut. Ein Blick in das Stichwortverzeichnis hilft hier nur in wenigen Fällen, wenn sich hier die Direktnennung der Ware finden lässt. Häufig ist dies jedoch nicht der Fall und ein langwieriger Entscheidungsprozess für die richtige Codenummer beginnt.

In der Folge bleibt in diesen Fällen die Auseinandersetzung mit verschiedenen Anmerkungen und Erläuterungen nicht aus, für die meist detailliertes technisches Verständnis vorhanden sein muss.

Zwar gibt es unverbindliche Hilfestellungen der Zollverwaltung, beispielsweise durch telefonische Beratung, aber Rechtssicherheit gewinnen Sie dadurch nicht. Somit besteht die Möglichkeit, dass die gefundene Zolltarifnummer falsch sein könnte.

Dies kann dazu führen, dass bei einer Zollprüfung gegebenenfalls Nacherhebungen anfallen können. Im schlimmsten Fall könnte sogar unabsichtlich ein Einfuhrverbot missachtet worden sein, weil bei der gewählten Codenummer kein Einfuhrverbot hinterlegt war.

Und auch finanzielle Kalkulationen kann die falsche Zolltarifnummer zerstören. Denn die zu zahlenden Einfuhrabgaben sollten natürlich in der Summe des letztendlichen Verkaufspreises einberechnet worden sein. Fallen diese aufgrund einer falschen Zolltarifnummer nun zu niedrig aus, kann es passieren, dass der kalkulierte Verkaufspreis kaum noch Gewinn abwirft.

Der Service der verbindlichen Zolltarifauskunft macht somit oftmals Sinn!

Beantragen einer verbindlichen Zolltarifauskunft

Um eine vZTA zu erhalten, müssen Sie einen formellen „Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft“ (Formular 0307) stellen, der unter www.zoll.de abrufbar ist. Die Auskunft muss dabei in dem Mitgliedstaat der EU beantragt werden, in dem die Einfuhr stattfinden wird und die Unterlagen letztendlich vorgelegt werden müssen.

Die Rechtswirksamkeit der erteilten vZTA gilt trotzdem in jedem Mitgliedstaat der Europpäischen Union. Allerdings wird immer dann eine amtliche Übersetzung benötigt, wenn sich die Amtssprache im betreffenden Mitgliedstaat von der der Zolltarifauskunft unterscheidet.

Versenden des fertigen Antrags

In Deutschland ist das Hauptzollamt Hannover für die verbindliche Zolltarifauskunft zuständig. Der Antrag kann jedoch bei jeder beliebigen Zolldienststelle zur Weiterleitung abgegeben oder an diese zugesandt werden. Der Antrag muss dabei immer unterschrieben im Original auf dem Postweg versandt werden.

Wie Sie Ihre vZTA bekommen

Sobald der Antrag beim Hauptzollamt Hannover eingegangen ist, wird geprüft, ob alle notwendigen Angaben gemacht wurden. Gibt es offene Fragen, wird sich der zuständige Sachbearbeiter an den Antragsteller wenden und ihn auffordern, die fehlenden Angaben nachzuholen. Wird dieser Aufforderung nicht nachgekommen, wird der Antrag abgelehnt.

Die Zollbehörde versucht zunächst, die vZTA ohne aufwendige Untersuchungen oder Analysen zu erteilen. Bestehen jedoch beispielsweise Zweifel an der Richtigkeit der Angaben, werden zur Wahrheitsfindung Untersuchungen oder Analysen durchgeführt.

Dies ist der einzige Fall, in dem Kosten für die Erteilung der verbindlichen Zolltarifauskunft entstehen. In allen anderen Fällen ist die Erteilung der verbindlichen Zolltarifauskunft kostenlos.

Ein Antrag kann auch dann abgelehnt werden, wenn der Antragsteller die vZTA nur aufgrund statistischer Daten benötigen. Eine Voraussetzung für die Erteilung ist, dass die Waren Gegenstand eines Zollverfahrens werden sollen. 

Sie wird also nur ausgegeben, wenn der Antragsteller aufgrund bevorstehender oder bereits erfolgter Einfuhr bzw. Ausfuhr tatsächlich Rechtssicherheit bezüglich Zollsätze, Zollaussetzungen, Zollkontingenten, Antidumpingmaßnahmen oder sonstigen Bereichen wie außenwirtschaftsrechtlichen Maßnahmen etc. benötigt.

Liegen alle nötigen Angaben bei der Zollbehörde vor und sind die Voraussetzungen erfüllt, wird die vZTA unverzüglich erteilt. Falls dies nicht innerhalb von 120 Tagen nach Annahme des Antrags möglich ist, erhält der Antragssteller eine Mitteilung, in der die Gründe und Dauer der Verzögerung angegeben werden.

Gültigkeitsdauer einer vZTA

Die Auskunft ist ab Wirksamkeitsbeginn grundsätzlich drei Jahre gültig. Dieses Datum kann den Unterlagen entnommen werden. Bedeutend ist dies insbesondere, da die vZTA nicht für bereits erfolgte Ein- und Ausfuhrvorgänge herangezogen werden kann. Wenn also bei einer vZTA für Ware, die bereits seit Längerem eingeführt wird, ein günstigerer Zollsatz bestätigt wird, kann nicht allein aufgrund dessen eine Erstattung beantragt werden.

Allerdings kann die vZTA als Beweis fungieren und somit aufgrund bewiesener damaliger Falscheinreihung zu einer Erstattung führen. Das bedeutet, dass in diesen Fällen sehr wohl eine Erstattung beantragt werden kann – mit Verweis auf die verbindliche Zolltarifauskunft und dem Hinweis, dass die Waren damals dieselben waren wie bei der vorliegenden vZTA.

Ein großer Vorteil der verbindlichen Zolltarifauskunft ist, dass der Antragsteller bei einer Änderung der Rechtsauffassung bezüglich der bestätigen Tarifnummer aufgrund eines Erlasses oder einer EU-Verordnung automatisch davon in Kenntnis gesetzt werden.

So sind Sie auch im Falle kurzfristiger Änderungen immer auf der sicheren Seite und müssen nicht befürchten, dass Nachzahlungen erhoben werden.

Wissenswertes zur vZTA

  • Wurde eine vZTA erteilt, ist diese sowohl für den Antragssteller als auch für die Zollbehörde verbindlich. Es sollte daher nicht vergessen werden, die entsprechende Referenznummer in der Zollanmeldung bei den Unterlagen in Ihren Zollanmeldungen mit Code C626 anzugeben.
  • Die vZTA kann nur vom tatsächlichen Inhaber verwendet werden. Das bedeutet, dass keine vZTA eines anderen Inhabers herangezogen werden kann, auch wenn die darin beschriebene Ware Ihrer Einfuhrware entspricht.
  • Ein pauschaler Antrag für eine gesamte Warensendung oder mehrere Waren eines Katalogs ist nicht möglich – pro Warenart muss ein separater Antrag gestellt werden
  • Alle erteilten vZTA werden in Brüssel in der sogenannten EBTI-Datenbank (https://bit.ly/2uiN8dI) gespeichert. Diese können zur Vorab-Recherche genutzt werden und so Entscheidungen vereinfachen.
  • Bei der Kalkulation des Verkaufspreises können die richtigen Zollabgaben bereits frühzeitig mit einbezogen werden.
  • Die Zollabfertigung oder eine gegebenenfalls anfallende Zollprüfung kann zügiger beendet werden, wenn den Zollbehörden aufgrund der vorliegenden vZTA bereits die richtige Einreihung der Ware vorliegt.
  • Sollte sich die Tarifierungsansicht ändern, wird die vZTA für ungültig erklärt der Antragsteller automatisch darüber informiert.

Tipp: Das Thema Zolltarifnummer führt häufig zu Unsicherheiten und Schwierigkeiten. Weitere Informationen, Handlungsempfehlungen und Hinweise zur richtigen Zolltarifnummer finden Sie hier https://www.zoll-export-wissen.de/zollrecht/zolltarifnummer/. Die Fachexperten von Zoll-&Exportwissen helfen Ihnen gerne Ihre Herausforderungen zu lösen.

Wenn Sie sich für viele Waren eine verbindliche Zolltarifauskunft erstellen lassen, profitieren Sie also von der Sicherheit und der langfristigen Arbeitserleichterung, die diese mit sich bringt. Auch wenn die Einstiegshürden zunächst aufwendig erscheinen – in den meisten Fällen lohnt es sich, einen Antrag zu stellen.

Externe Autorin: Stefanie Schick, Dipl.-Finanzwirtin, Zoll- & Exportwissen (www.zoll-export-wissen.de)