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Was Sie über die Incoterms wissen sollten

Incoterms containers in holding bay with lights running through them

Die Incoterms (International Commercial Terms) vereinfachen den globalen Handel und sind wichtiger Bestandteil der Logistik. Diese Handelsklauseln der International Chamber of Commerce (ICC), die Im- und Exporteure bei Vertragsabschlüssen auf freiwilliger Basis in ihre Verträge aufnehmen können, regeln die Transportabwicklung zum weltweiten Austausch von Waren – etwa, welcher der Vertragspartner für den Transport mit dem Hauptverkehrsmittel oder die Zollabfertigung zuständig ist. Die ICC veröffentlichte die Incoterms erstmals 1936. Sie liegen mittlerweile in der achten aktualisierten Fassung von 2020 in 29 Sprachen vor.


Das Spannende an den Incoterms: Die Regelungen bedürfen keiner langwierigen Ausführung im Vertrag. Drei Buchstaben reichen aus, um festzulegen, welche Pflichten der Verkäufer und welche der Käufer beim Weg der Ware vom Ursprungs- zum Bestimmungsort übernimmt. Im Regelwerk der ICC zu den Incoterms sind diese Pflichten dann genau beschrieben. Daher werden bei rund 90 Prozent aller weltweiten Waren- und Transportabwicklungen die Incoterms verwendet.

Was sind die Incocterms?

In den Incoterms 2020 gibt es elf Klauseln, mit denen die Handelspartner festlegen können, wann das Risiko beim Transport der Waren vom Verkäufer auf den Käufer übergeht und wer welche Kosten trägt. Sieben dieser Incoterms können auf alle Handelswege angewandt werden. Die restlichen vier, die „blauen Klauseln“, beziehen sich auf die See- und Binnenschifffahrt. Daneben werden die Incoterms in vier Gruppen unterteilt: E, F, C und D.

  • Die E-Klausel besagt, dass der Verkäufer oder Hersteller seine Ware nur bereitstellt und der Käufer sich ab Werk oder Lager des Verkäufers selbstständig um den Transport zu kümmern hat. Dies ist die verkäuferfreundlichste Klausel.
  • Bei den F-Klauseln übernimmt der Käufer die Kosten und Risiken des Haupttransports.
  • In Gruppe C übernimmt der Verkäufer die Kosten, das Risiko geht ab Übergabe der Ware an den ersten Frachtführer am benannten Lieferort über. 
  • Vereinbaren die Parteien eine D-Klausel transportiert der Verkäufer die Ware zu einem vereinbarten Zielort und trägt auf dem Transportweg das Risiko für die Ware. Die D-Klauseln sind die käuferfreundlichsten Klauseln.

Zwar ist die Ausgabe der Incoterms von 2020 die aktuelle Version, die Vertragsparteien können sich im Vertrag jedoch auch auf eine ältere Version der Incoterms beziehen. Sollte dies ihr gemeinsamer Wunsch sein, müssen sie im Vertrag diese Version mit dem Veröffentlichungsjahr nennen. Ist dies nicht der Fall, kommt die aktuelle Version der Incoterms zum Tragen.  

Was regeln die Incoterms?

Die Incoterms regeln den Liefer- und Erfüllungsort des Warenaustauschs innerhalb eines Kaufvertrags. Den Schwerpunkt der Incoterms bildet die Regelung, zu welchem Zeitpunkt bzw. an welchem Ort auf dem Transportweg die Gefahr vom Verkäufer auf den Käufer übergeht. Auch die Kostenaufteilung für Transport und Zollabfertigung werden mit den Incoterms geklärt.


Ein großer Vorteil der Incoterms ist ihre klare Formulierung, die sich durch die langjährige Erfahrung der ICC mit allen möglichen Schwierigkeiten auf dem Transportweg ergibt. Die weltweit anerkannten Incoterms vereinfachen somit den Vertragsabschluss zwischen Verkäufer und Käufer. Da es sich bei ihnen nicht um eine gesetzliche Regelung handelt, können die Vertragsparteien in ihrem individuellen Vertrag zudem bei Bedarf Änderungen vornehmen. Allerdings sollten die Vertragsparteien bei angedachten Änderungen der ausgewählten Incoterm-Klausel zunächst überlegen, ob nicht vielleicht eine andere Klausel besser auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist – etwa, weil sie Transportkosten gerechter aufteilt.

Was regeln die Incoterms nicht?

Die Incoterms sind kein Vertrag und damit nicht bindend – jedenfalls dann nicht, wenn sie nicht in einen Vertrag eingearbeitet sind bzw. dort festgelegt ist, dass der Transport nach einer der Incoterm-Klauseln erfolgen soll. Ein Vertrag ist beim Kauf von Waren und für den Im- oder Export daher immer notwendig.

 

Im Vertrag müssen zusätzlich die Zahlungsbedingungen genannt werden und wann die transportierten Waren ins Eigentum des Käufers übergehen sollen. Denn diese Fragen werden durch die Incoterms nicht geregelt, genauso wenig die Produkthaftung, wie mit Mängel der Waren umgegangen wird oder welche rechtlichen Folgen ein Vertragsbruch haben soll.

 

Die Incoterms können Händler und Lieferanten auch in ihre eigenen AGB einpflegen, sodass sie sich auf sie berufen können. 

Übersicht Incoterms

EXW (ab Werk): Der Verkäufer liefert die Ware ab dem Standort seines Werks oder Lagers, der Käufer muss den Transport (sowie die Verzollung) der Waren von hier aus selbst organisieren und die Kosten tragen. Das Risiko für den Transport trägt ebenfalls der Käufer.

 

FCA (Free Carrier – Frei Frachtführer): Der Verkäufer liefert die Ware an den Haupttransporteur/die Spedition, der Käufer kann mit den Incoterms von 2020 erstmals auch eine Bill of Lading beim Frachtführer anweisen. Sind mehrere Carrier am Transport beteiligt, geht das Risiko für den Transport ab dem ersten Carrier auf den Käufer über. Die Kosten und Risiken für den Haupttransport trägt der Käufer, in der Regel auch die Kosten für die Beladung. Diese lassen sich jedoch vertraglich an den Verkäufer übertragen. Der Verkäufer ist zuständig für die Exportformalitäten.  

 

CPT (Carriage paid to – Frei Frachtführer): Der Verkäufer liefert die Ware an den Haupttransportteur und muss die Transportkosten bis zum Bestimmungsort tragen. CPT kommt zum Tragen, wenn der Bestimmungsort kein Seehafen ist. Die Aus- und Durchfuhr sowie die Einfuhr und damit die Zollformalitäten sind vom Käufer zu übernehmen, der Käufer kann eine Versicherung für den Haupttransport ab dem Ort der Übernahme der Waren durch den Carrier abschließen. 

 

CIP (Carriage and insurance paid to – Fracht und Versicherung bezahlt): Der Verkäufer liefert die Ware an den Haupttransporteur und trägt die Transportkosten bis zum Bestimmungsort. Aus- und Durchfuhr sind vom Verkäufer zu übernehmen, die Einfuhr vom Käufer. Der Verkäufer muss auf eigene Kosten eine Transportversicherung abschließen.

 

DAP (Delivered at place – geliefert an benannten Ort): Die Ware wird an dem zuvor benannten Bestimmungsort auf dem Transportmittel übergeben, Aus- und Durchfuhr übernimmt der Verkäufer. Die Kosten ab dem Punkt, wenn die Ware entladebereit an dem benannten Ort steht, trägt der Käufer und übernimmt die Einfuhr. Die Risiken bis dorthin trägt der Verkäufer.

 

DPU (Delivered Named Place Unloaded – geliefert an benannten Ort und dort entladen): Diese Regelung ist in den Incoterms 2020 neu, vorher hieß sie DAT (Delivered at terminal – geliefert an Terminal). Damit wird festgelegt, dass die Risiken vom Verkäufer auf den Käufer an jedem Ort, an dem die Ware entladen wird, übergehen und nicht nur an einem vorher festgelegten Terminal. Will ein Käufer die Waren an einen bestimmten Ort geliefert haben, muss dieser zuvor festgelegt werden (zum Beispiel DPU Containerterminal Hamburg, der Ort kann auch noch genauer spezifiziert werden). Der Gefahrenübergang erfolgt dort auf dem Transportmittel, der Verkäufer muss entladen. Die Aus- und Durchfuhr trägt der Verkäufer, die Einfuhr der Käufer.

 

DDP (Delivered duty paid – geliefert und verzollt): Die Übergabe der Ware erfolgt an dem zuvor benannten Ort auf dem Transportmittel, die Kosten und Risiken bis dahin trägt der Verkäufer. Der Gefahrenübergang erfolgt erst, wenn die Ware entladebereit an dem benannten Ort steht. Sowohl die Aus- als auch die Durch- und Einfuhr sind Sache des Verkäufers.

„Blaue Klauseln“ der Incoterms für See- und Binnenschiffahrt

FAS (Free alongside ship – frei Längsseite Schiff): Die Übergabe der Waren erfolgt an der Längsseite des Schiffs im Starthafen. Die Kosten für den Haupttransport trägt der Käufer, ebenso die Risiken ab der Warenübergabe. Die Ausfuhr ist Sache des Verkäufers, die Durch- und Einfuhr die des Käufers.

 

FOB (Free on board – frei an Bord): Die Übergabe der Waren erfolgt an Bord des Schiffs im Starthafen, der Verkäufer ist für die Beladung zuständig. Die Kosten für den Haupttransport sowie die Risiken ab der Übergabe der Waren trägt der Käufer. Die Ausfuhr ist Sache des Verkäufers, die Durch- und Einfuhr die des Käufers.

 

CFR (Cost and freight – Kosten und Fracht): Die Übergabe der Waren und damit der Gefahrenübergang an den Käufer erfolgt geladen auf dem Schiff im Starthafen, die Kosten für den Haupttransport trägt der Verkäufer. Die Ausfuhr ist Sache des Verkäufers, die Durch- und Einfuhr die des Käufers.


CIF (Cost, insurance, freight – Kosten, Versicherung und Fracht bis zum Bestimmungshafen): Die Übergabe der Waren und damit der Gefahrenübergang an den Käufer erfolgt geladen auf dem Schiff im Starthafen. Der Verkäufer trägt die Kosten für den Haupttransport und muss auf eigene Kosten eine Transportversicherung (Mindestversicherung) abschließen. Die Ausfuhr ist Sache des Verkäufers, die Durch- und Einfuhr die des Käufers.

Übersicht:

Incoterms infographic from Forto

Anmerkungen und Tipps

Für unerfahrene Käufer können die Incoterms mit ihrem gut 200-seitigen Regelwerk schwer zu durchschauen sein. Oft stellt sich die Frage, welcher Incoterm für welche Fracht am sinnvollsten ist. Auch die Verhandlung mit dem Verkäufer/Lieferanten darüber, welcher Incoterm gewählt werden sollte, kann sich schwierig gestalten. Schließlich sind manche Incoterms eher verkäuferfreundlich, während andere den Käufer bevorzugen. Hier eine Regelung zu finden, die beiden gerecht wird, ist nicht immer leicht. Verwirrend kann sein, dass internationale Speditionen auf dem Transportweg mehr als einen Carrier einsetzen – hier stellt sich unter Umständen ebenfalls die Frage, welche Incoterm-Klausel in den Vertrag am sinnvollsten eingearbeitet werden sollte.

 

Nicht zuletzt enthalten die Incoterms nach wie vor keine Regelungen zur Transportorganisation und den damit verbundenen Kosten. Auch VGM (verified gross mass, Verifizierung des Bruttogewichts für gepackte Container vor Verladung auf ein Schiff) erwähnen die Incoterms bislang nicht.

 

Wir von Forto unterstützen Sie gerne dabei, Ihre weltweiten Transporte reibungslos und kostengünstig abzuwickeln und Ihnen bei der Wahl des für Sie passenden Incoterms zu helfen. Wir arbeiten eng mit zahlreichen Transportpartnern zusammen, unsere Niederlassungen in der ganzen Welt sind mit den Gepflogenheiten vor Ort vertraut und mithilfe unserer digitalen Plattform sind Sie jederzeit in Echtzeit darüber informiert, wo sich ihre Waren auf dem Transportweg befinden. Unser intelligentes Transportmanagement hilft Ihnen, auch während des Transports proaktiv auf mögliche Störungen in der Lieferkette zu reagieren und etwa Transportmodi zu wechseln. Da alle am Transport Beteiligten Zugriff auf die Plattform haben, sind alle auf dem gleichen Stand und ein Austausch ist problemlos möglich. Unsere Logistikexperten beraten Sie gerne, damit Sie – auch in schwierigen Zeiten – den Überblick über Ihre Lieferkette behalten. Und natürlich auch dazu, wie Sie den potenziellen Herausforderungen der Incoterms erfolgreich begegnen. Kontaktieren Sie unsere Experten!

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