Jahrelang dominierte der grenzüberschreitende E-Commerce die Luftfrachtroute zwischen Asien und Europa. Täglich erreichten Millionen von Kleinsendungen den europäischen Markt, die unter der 150-Euro-De-minimis-Grenze zollfrei eingeführt werden konnten. Gleichzeitig bekamen alle Verlader den steigenden Kapazitätsdruck und die ausgeprägte Ratenvolatilität in der Hochsaison deutlich zu spüren, ganz gleich, ob sie Elektronikkomponenten, Fahrzeugteile oder Konsumgüter transportierten. 

Zum 1. Juli 2026 hat die Europäische Union dieses System grundlegend überarbeitet, indem sie die Zollbefreiung bis 150€ aufhebt und neue Compliance-Vorgaben für Importgüter einführt. Diese Reform fügt sich in eine weltweite handelspolitische Neuausrichtung ein, in deren Rahmen auch die USA bereits im August 2025 ihre De-minimis-Regelung nach Section 321 beendet haben. 

In diesem Artikel beleuchten wir die regulatorischen Änderungen, zeigen auf, welche Akteure entlang der Lieferkette betroffen sind, und geben Orientierungshilfe zur Anpassung der eigenen Lieferkettenstrategie für die kommenden Monate. 

Was sich ändert: Das Ende der EU-De-minimis-Freigrenze von 150€ 

Bislang konnten Pakete mit einem Warenwert unter 150€ zollfrei in die EU eingeführt werden. Was ursprünglich für den privaten Paketverkehr gedacht war, entwickelte sich im Laufe der Jahre zum zentralen Geschäftsmodell für Fast Fashion, Verbrauchsgüter, Trendartikel und globales Dropshipping.

Seit dem 1. Juli 2026 ist diese Zollbefreiung Geschichte. Sämtliche in die EU eingeführten Pakete unterliegen nun unabhängig von ihrem Wert der Verzollung. Die Umsetzung der Reform erfolgt schrittweise in drei Phasen:

  • Juli 2026 (Pauschalzoll von 3€): Für B2C-Pakete mit einem Wert unter 150€ wird ein vorübergehender Pauschalzoll von 3€ pro Zollanmeldungsposition erhoben, der auf Basis des HS-Codes und des Herkunftslandes ermittelt wird. Reguläre B2B-Importe werden weiterhin mit prozentualen Zollsätzen belegt, unterliegen jedoch verschärften Dokumentationsprüfungen.
  • November 2026 (Erweiterte Datenpflicht): Die Zollbehörden verlangen für B2C-Importe künftig spezifische Produktidentifikatoren (PIDs) von Händlern und Herstellern.
  • Juli 2028 (Vollständige Tarifintegration): Der Pauschalzoll von 3€ entfällt und wird durch prozentuale Zollsätze ersetzt, die zentral über den neuen EU Customs Data Hub berechnet werden.

Wer ist entlang der Lieferkette davon betroffen?

Diese Änderung wirkt sich auf mehrere operative Ebenen innerhalb der Lieferkette aus:

  • Direct-to-Consumer-Marken (DTC) im E-Commerce: Unternehmen, die geringwertige Waren direkt an Endkunden versenden, sehen sich mit spürbar schrumpfenden Margen konfrontiert. Eine Zollgebühr von 3€ auf einen 10€ Artikel belastet die Stückkosten unmittelbar, was dazu führt, dass preissensible Konsumenten den direkten, grenzüberschreitenden Kauf dieser Produkte schlichtweg einstellen.
  • Fluggesellschaften und Charterbetreiber: Frachtunternehmen mit dedizierten E-Commerce-Charterkapazitäten verlieren an Frachtvolumen, da die großen Plattformen ihre Direktflüge reduzieren.
    EU-Verbraucher: Käufer müssen mit höheren Kosten und Lieferverzögerungen rechnen, sofern die Marken nicht auf Versandmodelle nach dem Prinzip Delivered Duty Paid (DDP) setzen.
  • Omnichannel- und B2B-Verlader: Hersteller, Automobilzulieferer und Einzelhandelsmarken, die auf die konventionelle Zollabfertigung vertrauen, erhalten wieder Zugang zu Luftfrachtkapazitäten, die zuvor von grenzüberschreitenden Direct-to-Consumer-Plattformen beansprucht wurden.

Hinweis: Diese Reform zielt primär auf den E-Commerce ab. Für klassische Business-to-Business-Sendungen (B2B) gelten weiterhin die regulären Wertzölle, wobei sämtliche Frachtsendungen künftig strengeren Dokumentationskontrollen unterliegen.

Welche Auswirkungen hat dies auf Ihre Luftfrachtsendungen? 

Die De-minimis-Reform beschränkt sich keineswegs auf reine Zollkontrollen, sondern führt zu einer spürbaren Neuordnung der globalen Luftfrachtkapazitäten. 

Der grenzüberschreitende E-Commerce nahm in der Vergangenheit erhebliche Luftfrachtkapazitäten ab Asien in Anspruch. Durch den Pauschalzoll von 3€ sinkt die Wirtschaftlichkeit des Lufttransports von Niedrigpreiswaren deutlich. E-Commerce-Plattformen fahren daher ihre Charterverbindungen ab asiatischen Drehkreuzen wie Hongkong (HKG), Shenzhen (SZX) und Shanghai (PVG) zurück und verlagern Frachtströme verstärkt auf See- und Schienenverkehre zu europäischen Logistikzentren.

Für den klassischen B2B-Sektor werden dadurch wertvolle Hauptdeck-Kapazitäten an den asiatischen Drehkreuzen frei. Die Spotraten stabilisieren sich zunehmend, was Frachtführern neuen Spielraum für den Abschluss langfristiger Kapazitätsvereinbarungen (Block Space Agreements, BSAs) eröffnet. 

Die sinkende E-Commerce-Nachfrage wirkt sich zudem positiv auf die Fahrplantreue und die Durchlaufzeiten an europäischen Frachtterminals aus. Umgekehrt führen fehlende HS-Codes oder ungenaue Handelsrechnungen nun unverzüglich zu Stopps bei der Verzollung.

Funktion Vor dem 1. Juli 2026 Ab dem 1. Juli 2026
Luftfrachtkapazität Stark gebunden durch hohes B2C-Volumen Abhängig von Kapazitätsanpassungen der Carrier
Zollabwicklung Kulante Regelung unter 150€ Artikel; Transitverzollung zulässig Strikte Dokumentationspflicht; Verzollung im Bestimmungsland vorgeschrieben
Routing-Alternativen Etablierte Haupt-Drehkreuze (z. B. FRA, CDG, AMS) Regionale und alternative Gateways (z. B. BUD, WAW, VIE)

Luftfrachtstrategie für den Versand nach der De-minimis-Reform 

Entscheidungsträger in der Logistik sollten ihre Strategien für Q4 und die Folgejahre vorausschauend anpassen. Der Fokus liegt dabei auf Datengenauigkeit und nachhaltiger Emissionsreduktion. 

Bündelung von Exporteinheiten bei reduzierten Frachtflugkapazitäten: Da Fluggesellschaften ihre Frachterverbindungen reduzieren, um das Preisniveau zu stützen, verknappt sich der Frachtraum ab Europa, was die Raten auf den Routen von der EU nach Asien steigen lässt. Um diesen Kostensteigerungen entgegenzuwirken, empfiehlt sich die Bündelung kleinerer Sendungen zu größeren B2B-Transporten. Mit der Kapazitätsplanung von Forto lässt sich so eine höhere Preissicherheit erzielen. 

  • Digitalisierung der Zoll-Compliance: Präzise Warenbeschreibungen und sechsstellige HS-Codes gehören seit Langem zum Standard in der internationalen Luftfracht. Über die Plattform „Ship by Forto“ lassen sich Handelsrechnungen, Zolltarifnummern und notwendige Erklärungen zentral zusammenführen. Dies schafft eine verlässliche Datenbasis und stellt sicher, dass sämtliche Informationen geprüft sind, bevor die Fracht die Grenzen der EU erreicht. 
  • Zusammenarbeit mit Zollexperten: Die hauseigenen Zollexperten von Forto bieten direkte regulatorische Unterstützung sowie eine durchgängige Begleitung, um eine vollständige Compliance an allen europäischen Eintrittspunkten zu gewährleisten.
  • Freie Kapazitäten nutzen und mit SAF dekarbonisieren: Durch die Verlagerung der E-Commerce-Mengen auf See- und Schienenwege gewinnen klassische B2B-Verlader verlässlichen Zugang zu Hauptdeck-Kapazitäten zurück. Diese Stabilisierung bietet eine optimale Gelegenheit, planbare Transportrouten zu sichern und gleichzeitig den CO2-Fußabdruck nachhaltig zu senken. Durch den Einsatz von Sustainable Aviation Fuel (SAF) über Forto lassen sich die Emissionen im Lufttransport um bis zu 80% reduzieren. SAF kann direkt bei der Buchung eingebunden und die genaue Einsparung über integrierte Reporting-Tools transparent nachverfolgt werden. 
  • Nutzen alternativer europäischer Gateways: An den großen EU-Drehkreuzen ist aufgrund der neuen Zollregeln mit intensiveren Prüfungen und Engpässen an den Terminals zu rechnen. Ausweichflughäfen, beispielsweise sekundäre Frachtdrehkreuze in Osteuropa, stellen je nach Terminalkapazitäten, Zollvereinbarungen und Nachlaufanforderungen eine effiziente Alternative dar.

“Die tatsächlichen Auswirkungen hängen davon ab, wie E-Commerce-Plattformen ihre Volumina anpassen und wie Fluggesellschaften mit ihren Kapazitäten darauf reagieren.”

Christopher Braun, VP Global Operations, Forto

Den Wandel erfolgreich gestalten mit Forto

Das Ende der De-minimis-Freigrenze von 150€ markiert den Übergang zu einem transparenten und einheitlichen Handelsumfeld in der EU. Angesichts verschärfter Zollkontrollen und angepasster Flugpläne der Carrier aus Europa werden das proaktive Management von Compliance-Daten und die präzise Frachtplanung vor dem Versand zur Grundvoraussetzung, um Verzögerungen und Zusatzkosten zu vermeiden. 

Für detaillierte Informationen zur Optimierung Ihrer Luftfrachtstrategie im Rahmen der neuen Zollvorgaben ab 2026 kontaktieren Sie das Forto Luftfracht-Team. 

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Häufig gestellte Fragen