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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Was Sie wissen müssen

lieferkettengesetz

Am 1. Januar 2023 tritt in Deutschland ein neues Gesetz in Kraft, das erstmals unternehmerische Sorgfaltspflichten zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards in den Lieferketten regelt. Das Gesetz mit dem klingenden Namen “Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)” (oder kurz: Lieferkettengesetz) verpflichtet Unternehmen, Risiken für Menschenrechte und Umwelt innerhalb ihrer Lieferketten zu identifizieren, zu bewerten und zu beseitigen. Das Ziel sind faire, nachhaltige Produktionsbedingungen. Dadurch profitieren nicht nur die betroffenen Menschen innerhalb der Lieferketten, sondern auch Unternehmen und Konsumenten.

Das Gesetz ist allerdings nicht nur für deutsche Unternehmen bindend. Auch internationale Unternehmen, die in Deutschland Geschäftsbeziehungen pflegen, müssen ihre Bemühungen zur Bekämpfung von Menschenrechtsverletzungen und Umweltrisiken offenlegen. 

In diesem Blogbeitrag beleuchten wir die Auswirkungen des LkSG auf Unternehmen. Wir erörtern, welche Unternehmen von dem Gesetz betroffen sind, welche Anforderungen gelten und was Firmen tun können, um sich auf die neue Verordnung vorzubereiten und sie einzuhalten. 

Welche Unternehmen sind vom Lieferkettengesetz betroffen?

Das Gesetz zielt nicht speziell auf eine bestimmte Branche oder einen bestimmten Sektor ab, auch wenn der Name vermuten lassen könnte, dass es nur bestimmte (Transport-)Unternehmen betrifft. Das LkSG gilt für alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Rechtsform, die ihren Hauptsitz oder eine Hauptniederlassung in Deutschland haben und mehr als 3.000 Mitarbeiter in Deutschland oder über einen deutschen Vertrag im Ausland beschäftigen. Damit ist das Gesetz auch für ausländische Unternehmen mit einer Zweigniederlassung in Deutschland von vergleichbarer Größe bindend. Bei der Berechnung der Größe von Unternehmen, die unter das Gesetz fallen, werden alle in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer:innen aller verbundenen Unternehmen, Zweigniederlassungen oder Abteilungen berücksichtigt, auch wenn diese als separate Unternehmen eingetragen sind. 

 

Wichtig zu wissen: Ab dem 1. Januar 2024 wird das Gesetz auf Unternehmen mit Hauptsitz oder Niederlassungen in Deutschland mit 1.000 oder mehr Mitarbeitern ausgeweitet.

 

Die “Sorgfalt” im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Um Produktions- und Arbeitsbedingungen weltweit nachhaltiger zu gestalten, verlangt das Gesetz von Unternehmen, dass sie ihre Lieferketten ganzheitlich überprüfen und potenzielle Menschenrechts- und Umweltrisiken identifizieren und beseitigen. Damit ist eine Due-Diligence-Prüfung entlang der gesamten Lieferkette, vom Rohstoffeinkauf bis zu den Endprodukten, verpflichtend. Die Unternehmen müssen sich in angemessener Weise bemühen, versteckte Risiken zu erkennen, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten.  Zu den Risiken gehören zum Beispiel:

 

Verstöße gegen Arbeitsschutz und Menschenrechte wie 

  • Kinder- und Zwangsarbeit
  • Missachtung des Arbeitsschutzes
  • Vorenthalten angemessener Löhne

 

Verstöße gegen Umweltstandards wie

  • Verunreinigungen von Böden, Gewässern und Luft 
  • Schädliche Lärmemissionen und übermäßiger Wasserverbrauch
  • Herstellung, Verwendung und Behandlung von gefährlichen Stoffen wie Quecksilber und persistenter organischer Schadstoffe

 

Vertragspartner und direkte Zulieferer

Die rechtlichen Anforderungen des LkSGs gelten für alle Unternehmen, die Teil der Lieferkette von Waren und Dienstleistungen sind. Das gilt sowohl für den eigenen Geschäftsbereich, als auch für Vertragspartner und externe Zulieferer. Damit wird die Verantwortung der Unternehmen entlang der gesamten Lieferkette erweitert. 

Jegliche zur Leistungserbringung erforderlichen Schritte – Rohstoffgewinnung, Transport und Zwischenlagerung, Endkundenbelieferung – fallen unter das LkSG und zählen zukünftig zum Verantwortungsbereich der Unternehmen.

Konkret bedeutet das, dass auch Unternehmen, die laut Definition nicht in den Geltungsbereich des LkSG fallen, Auskunft über solche Risiken an Unternehmen, die in den Geltungsbereich fallen, erteilen müssen. Dies ergibt sich aus der unternehmerischen Verpflichtung, eine Risikoanalyse aller Lieferanten durchzuführen und gegebenenfalls Präventivmaßnahmen zu ergreifen.

Was sind die Anforderungen des LkSG?

Doch wie genau sieht diese Sorgfaltspflicht aus? Das LkSG verlangt von den Unternehmen, dass sie ihre Lieferketten überprüfen und potenzielle Menschenrechts- und Umweltrisiken identifizieren. 

Dazu müssen Unternehmen wirksame Risikomanagementsysteme einführen, die den Standards der Leitprinzipien der Vereinten Nationen (UN) für Wirtschaft und Menschenrechte und den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen entsprechen. Außerdem müssen sie jährlich über die Einhaltung des Gesetzes Bericht erstatten.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz definiert neun übergeordnete Anforderungen

  1. Einrichtung eines Risikomanagementsystems
  2. Festlegung der für die Einhaltung des Gesetzes verantwortlichen Partei(en)
  3. Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen
  4. Abgabe einer Grundsatzerklärung im Einklang mit den Zielen des LkSG
  5. Festlegung von Präventivmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich und für direkte Lieferanten
  6. Ergreifen von Abhilfemaßnahmen, wenn Risiken entdeckt werden
  7. Einrichten eines Beschwerdeverfahrens
  8. Umsetzung der Sorgfaltspflichten in Bezug auf Risiken bei indirekten Lieferanten
  9. Dokumentation und Berichterstattung über die Sorgfaltspflichtaktivitäten

 

Zur Einhaltung der Vorschriften müssen die Unternehmen jährliche Berichte über ihre Sorgfaltspflichten einreichen. Die Nichteinhaltung kann zu Sanktionen in Form von Geldstrafen von bis zu 800.000 €, dem Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen und nicht zuletzt Reputationsverlust führen. Für Partner der unter das Gesetz fallenden Unternehmen kann das bedeuten, dass bisher bestehende Zusammenarbeit aufgehoben werden könnte, sollten die Anforderungen nicht erfüllt sein.

Wie kann die Einhaltung des Lieferkettengesetzes sichergestellt werden?

Die betroffenen Unternehmen müssen nicht nur Richtlinien und Verfahren entwickeln und umsetzen, um Risiken aufzudecken, sie müssen diese auch mindern. Das Gesetz umfasst außerdem Lieferkettenaktivitäten weltweit, sodass potenzielle Verstöße global betrachtet werden müssen.

 

6 bewährte Verfahren, um die Einhaltung des LkSG zu gewährleisten:

  1. Durchführung einer Risikobewertung für die gesamte Lieferkette
  2. Kartierung der Lieferkette, um potenzielle Risikobereiche zu identifizieren
  3. Identifizierung und Bewertung von Lieferanten auf der Grundlage ihres Engagements für ethische Beschaffungspraktiken,
  4. Einführung von Richtlinien und Verfahren zur Verhinderung von Zwangsarbeit und Menschenhandel in der Lieferkette
  5. Schulung aller Mitarbeiter, Auftragnehmer und Lieferanten im Hinblick auf das LkSG und die damit verbundenen Richtlinien
  6. Laufende Überwachung der Einhaltung des LkSG

 

Größerer Anwendungsbereich durch EU-Richtlinie?

In Europa haben Länder wie die Niederlande, Frankreich, die Schweiz und Norwegen begonnen, Gesetze zu erlassen, die bestimmte Sorgfaltspflichten in der Lieferkette vorschreiben. Allen diesen neuen gesetzgeberischen Bemühungen ist gemeinsam, dass sie Verbrauchern und Entscheidungsträgern Transparenz bieten und den globalen Handel nachhaltig fairer gestalten. 

Neben den nationalen Bemühungen soll auch ein EU-weites Gesetz einen einheitlichen Rahmen schaffen. Im Dezember 2022 wurde der Entwurf über ein EU-Lieferkettengesetz vom Europäischen Rat verabschiedet. Das Gesetz geht im Vergleich zu den nationalen Richtlinien weiter und zielt bereits auf Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von mindestens 150 Millionen Euro ab. Auch indirekte Lieferanten, sowie die Nutzung und Entsorgung der hergestellten Produkte werden hier berücksichtigt. Und, anders als das LkSG, sieht die EU-Richtlinie eine zivilrechtliche Haftung vor. Mitgliedsstaaten müssen demnach eine Möglichkeit für Betroffene schaffen, Schadensersatz von den Unternehmen einzuklagen, insofern sich diese nicht an die Vorgaben halten. 

Die Verhandlungen über die endgültige Richtline beginnen Anfang 2023, mit dem Ziel, das EU-weite Lieferkettengesetz noch im selben Jahr zu verabschieden. Nach Inkrafttreten müssen die Mitgliedsstaaten die Richtlinie spätestens nach zwei Jahren in nationales Recht umwandeln – dann könnte auch das deutsche LkSG nochmals angepasst und verschärft werden.

Was verrät uns das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz über die Zukunft?

Das deutsche Lieferkettengesetz ist ein entscheidender Schritt, um den Schutz von Mensch und Umwelt entlang der Lieferkette zu einer gesetzlichen Verpflichtung für in Deutschland ansässige Unternehmen zu machen. Es ist eines von vielen europäischen und internationalen Gesetzen, die in naher Zukunft in Kraft treten werden. 

Das Gesetz signalisiert einen breiteren Trend in der Unternehmensverantwortung und -regulierung, um sicherzustellen, dass Unternehmen faire Bedingungen schaffen, unter denen ihre Produkte hergestellt werden. 

Für Unternehmen, die unter das Gesetz fallen, bedeutet es vor allem eines: Die eigenen Produktionsbedingungen sowie die vor- und nachgelagerten Prozesse und Partner müssen sorgfältig überprüft werden. Auch Unternehmen, die noch nicht unter das Lieferkettengesetz fallen, sollten sich mit den Anforderungen vertraut machen, da sie ohne den Nachweis der Einhaltung nicht mehr als Zulieferer für Großkunden infrage kommen könnten.

In Zukunft werden die Unternehmen noch stärker in der Verantwortung stehen, ihre gesamte Lieferkette sorgfältig zu überprüfen, um Umwelt- und Menschenrechtsrisiken zu erkennen und zu beseitigen. Dazu gehören die Entwicklung von Richtlinien und Verfahren zur Vermeidung oder Minderung dieser Risiken sowie die jährliche Berichterstattung darüber. 

Forto’s Beitrag zu nachhaltigeren Lieferketten

Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz nimmt die Unternehmen stärker in die Pflicht, indem es rechtlich durchsetzbare Umwelt- und Arbeitsverantwortlichkeiten festlegt, die transparentere und besser dokumentierte Lieferketten erfordern. Was nach einer komplexen Aufgabe für einzelne Unternehmen klingt, ist ein wichtiger Schritt hin zu einem nachhaltigen und fairen Welthandel. 

Mit Gesetzen wie diesem wird nachhaltiges Handeln in der Lieferkette von der Entscheidung einiger weniger zum Auftrag vieler. Die zukünftigen Marktgewinner werden die Nachhaltigkeitsführer sein, die sich dem Wandel stellen und sich als Treiber und Innovatoren für Nachhaltigkeit positionieren.

Forto bietet nachhaltige Logistik– und Sichtbarkeitslösungen, die Ihnen dabei helfen, die Umweltauswirkungen Ihrer Logistikaktivitäten zu verstehen und Optionen zur Reduzierung und zum Ausgleich der Treibhausgasemissionen Ihrer Transporte zu finden. 

Unabhängig davon, ob sich das LkSG direkt oder indirekt auf Ihr Unternehmen auswirkt, bietet Ihnen unsere Plattformlösung die nötige Transparenz für Ihre Transportaktivitäten. Mit Forto sind Emissionsberichte für alle Transportaktivitäten verfügbar, unabhängig von der Transportart und der Handelsroute. Diese wertvollen Informationen sind an einem Ort gespeichert, und können bei Audits und Risikobewertungen einfach und nachvollziehbar genutzt werden. 

Möchten Sie erfahren, wie Forto Sie dabei unterstützen kann, den Transportteil Ihrer Lieferkette transparenter zu gestalten?

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