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Incoterms 2020: Die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst

Die Incoterms wie EXW oder FOB sind wesentlicher Bestandteil der meisten Kaufverträge. Im September 2019 hat die ICC die Incoterms 2020 veröffentlicht. Sie ergänzen und vereinfachen die bisherigen Klauseln. Wir erklären Ihnen, die wichtigsten Änderungen und Neuerungen, die Sie jetzt schon wissen sollten, zusammengefasst in einem praktischen PDF-Dokument.

Inhaltsübersicht

Was sind die Incoterms und was regeln sie?

Welche Neuerungen sind dem Jahr 2020 zu beachten?

Wo stoßen die neuen Incoterms an ihre Grenzen?

 Was ist der Hintergrund zu den Incoterms 2020?

 

Aus der Logistik nicht mehr wegzudenken, bestehen die Incoterms (International Commercial Terms) bereits seit 1936. Die International Chamber of Commerce (ICC) hat damals in Paris die erste Version veröffentlicht. 

 

 

Gültig ab dem 1. Januar 2020, liegt nun die achte Version der internationalen Handelsklauseln vor. Dafür haben rund 500 Logistikexperten aus über 40 Ländern, inklusive 20 Experten aus Deutschland, gemeinsam mehr als 3.000 Kommentare aus der Handelspraxis ausgewertet. Die relevantesten Schlüsse haben sie in den Incoterms 2020 verankert.

 

 

In schätzungsweise 90 Prozent aller weltweiten Waren- und Transportabwicklungen kommen die Incoterms zu tragen. Umso wichtiger ist es also, zu wissen, was es zu beachten gilt. Im Folgenden erläutern wir deshalb alles, was Sie über die Anwendungsmöglichkeiten und Grenzen der neuen Regelungen wissen müssen.

Was sind die Incoterms?

Die Incoterms regeln die Transportabwicklung zum Austausch von Waren auf den globalen Handelswegen. Sie umfassen elf Klauseln, wobei sieben davon für alle Wege anwendbar sind. Die restlichen vier sind speziell für die See- und Binnenschifffahrt ausgerichtet und sind auch unter den “blauen Klauseln” bekannt. Weiterhin lassen sich die Bestimmungen in vier Gruppen einordnen: E, F, C und D.

  • Die E-Klauseln kommen zum Tragen, wenn der Verkäufer oder Hersteller seine Ware nur bereitstellt und der Käufer sich selbst um den Transport kümmern muss. Sie sind maximal verkäuferfreundlich.
  • Bei den F-Klauseln obliegt dem Käufer der Haupttransport, aber die Gefahrtragung übernimmt der Hauptfrachtführer.
  • In den C-Klauseln übernimmt der Verkäufer den Haupttransport. Dabei sind Kosten und Gefahrübergang unabhängig voneinander – sie finden also zu unterschiedlichen Zeitpunkten statt.
  • In den D-Klauseln bringt der Verkäufer die Ware zu einem ausgemachten Ziel. Hierbei trägt er die Gefahr für die Ware bis zur Übergabe. Sie sind maximal käuferfreundlich.

 

Wichtig: Die unterschiedlichen Versionen der Incoterms gelten parallel. Durch die neueste Überarbeitung verlieren die vorherigen Ausführungen nicht ihre Gültigkeit. Aus diesem Grund muss beim Einbeziehen der Incoterms in einen Vertrag das jeweilige Jahr genannt werden. Bleibt dies aus, bezieht sich der Vertrag automatisch auf die aktuellste Version.

Was können die Incoterms?

 

Sie regeln den Liefer- und Erfüllungsort des Warenaustauschs innerhalb eines Kaufvertrages. Der Gefahrübergang beim Austausch der Waren ist Mittelpunkt der Regelungen. Mit ihnen kann so die Kostenaufteilung für Fracht und Zoll klargestellt werden. Darüber hinaus beantworten sie fast alle Fragen bezüglich dem Transport und der Versicherung von Waren. 

 

Durch die klare Formulierung sind die Incoterms eine hervorragende Grundlage für Verkaufsverträge und ermöglichen damit einen schnelleren Vertragsabschluss. Und weil sie keine gesetzliche Regelung darstellen, kann jeder Änderungen vornehmen.

 

Übrigens sollte die Auswahl der Klausel keineswegs willkürlich stattfinden, da sich ihre Auswirkungen durch den gesamten Vertrag ziehen. Bspw. ergibt es keinen Sinn, die Klauseln EXW auszuwählen, aber dann die Transportkosten zwischen Käufer und Verkäufer aufzuteilen. Es stellt sich sonst die Frage, aus welchem Grunde diese Klausel eigentlich ausgesucht wurde.

Was können die Incoterms NICHT?

 

Neben all ihren Vorteilen stoßen die Incoterms 2020 auch an ihre Grenzen. Gerade weil sie keine Gesetzesvorgabe darstellen, sind sie an sich nicht bindend und stellen auch keinen Vertrag zwischen Parteien dar. Neben dem Bezug auf die Incoterms wird immer ein vollständiger Vertrag benötigt.

 

Überdies gehen sie auch nicht auf die Zahlungsbedingungen des jeweiligen Vertrags ein. Der Zeitpunkt des Eigentumsübergangs ist nicht durch die Bestimmungen geregelt, ebenso wenig wie die Produkthaftung oder der Umgang mit Mängeln der Ware. Und schließlich sind die Rechtsfolgen bei Vertragsbruch gesondert zu vereinbaren, weil die Bestimmungen auch hierauf nicht eingehen.

Was ist neu in den Incoterms 2020?

 

Grundlegend lassen sich mehrere Neuerungen in den Incoterms 2020 erkennen. So beinhalten sie in der neuesten Version nun auch zusätzliche Anwendungshinweise und sind generell benutzerfreundlicher, weil sie ausführlicher und verständlicher formuliert sind. Für den Transport von Waren ist es nun auch legitim, seine eigenen Fahrzeuge zu verwenden.

Ebenfalls von großem Vorteil und zudem zukunftsweisend ist die Gleichstellung von elektronischer Kommunikation gegenüber der schriftlichen Form. Die Bestimmungen um die Kosten- und Sicherheitsanforderungen sind nun weitestgehend festgelegt. 

 

So wurde der Versicherungsschutz in CIP erweitert, der Gefahrübergang in den Klauseln FOB, CFR und CIF ebenfalls. Eine FCA kann ab sofort nach Absprache auch eine Bill of Lading beinhalten. Schließlich wurde aus DAT nun DPU, da die Ware nun an einem beliebigen Ort übergeben werden kann. 

 

Die Incoterms 2020 sind auch innerstaatlich anwendbar.

 

Was steht in den Klauseln der Incoterms 2020?

 Für alle Transportarten

 

Abk.Steht fürMerkmale
EWXEx Works (Ab Werk)Übergabeort der Ware: Beim Verkäufer Kosten und Risiken: Trägt der Käufer
FCAFree Carrier (Frei Frachtführer)Übergabe der Ware an Haupttransporteur: Vertragspflicht vom Verkäufer erfüllt Kosten und Risiken: Trägt der Käufer Beladung: Kann an den Verkäufer übertragen werden NEU: Käufer kann eine Bill of Lading beim Frachtführer anweisen
CPTCarriage Paid To (Frei Frachtführer)Übergabe der Ware an Haupttransporteur: Vertragspflicht vom Verkäufer erfüllt Kostenübertragung: Nach Erhalt der Ware Aus- und Durchfuhr: Trägt der Verkäufer Einfuhr: Trägt der Käufer
CIPCarriage and Insurance Paid To (Frachtfrei versichert)Übergabe der Ware an Haupttransporteur: Vertragspflicht vom Verkäufer erfüllt Kostenübertragung: Nach Erhalt der Ware Aus- und Durchfuhr: Trägt der Verkäufer Einfuhr: Trägt der Käufer Versicherung: Der Verkäufer muss auf eigene Kosten eine Transportversicherung abschließen
DAPDelivered At Place (Geliefert an benannten Ort)Übergabe der Ware: An benanntem Ort auf dem Transportmittel, Verkäufer muss selbst nicht beladen Kosten: Trägt der Käufer, wenn Ware entladebereit an benanntem Ort steht Risiken: Trägt der Verkäufer Aus- und Durchfuhr: Trägt der Verkäufer Einfuhr: Trägt der Käufer
DPUDelivered Named Place Unloaded (Geliefert an benanntem Ort und dort entladen)NEU: Zuvor DAT Übergabe der Ware: An benanntem Ort auf dem Transportmittel; Verkäufer muss entladen Kosten und Risiken: Trägt der Verkäufer Aus- und Durchfuhr: Trägt der Verkäufer Einfuhr: Trägt der Käufer
DDPDelivered Duty Paid (Geliefert und verzollt)Übergabe der Ware: An benanntem Ort auf dem Transportmittel; Verkäufer muss selbst nicht beladen Kosten und Risiken: Trägt der Käufer erst, wenn Ware entladebereit an benanntem Ort steht (frei Haus) Aus-, Durch- und Einfuhr: Trägt der Verkäufer

See- und Binnenschifffahrt

Abk.Steht fürMerkmale
FASFree Alongside Ship (Frei Längsseite Schiff)Übergabe der Ware: Längsseite Schiff im Starthafen Haupttransportkosten: Trägt der Käufer Kosten und Risiken: Trägt der Käufer ab Warenübergabe Durch- und Einfuhr: Trägt der Käufer Ausfuhr: Trägt der Verkäufer
FOBFree On Board (Frei an Bord)Übergabe der Ware: Geladen auf dem Schiff im Starthafen Haupttransportkosten: Trägt der Käufer Kosten und Risiken: Trägt der Käufer ab Warenübergabe Durch- und Einfuhr: Trägt der Käufer Ausfuhr: Trägt der Verkäufer
CFRCost And Freight (Kosten und Fracht)Übergabe der Ware: Geladen auf dem Schiff im Starthafen Haupttransportkosten: Trägt der Verkäufer Kosten: Trägt der Käufer ab Ankunft der Ware im Zielhafen Risiken: Trägt der Käufer ab Beladen der Ware auf dem Schiff Durch- und Einfuhr: Trägt der Käufer Ausfuhr: Trägt der Verkäufer
CIFCost, Insurance and Freight (Kosten, Versicherung und Fracht)Übergabe der Ware: Geladen auf dem Schiff im Starthafen Haupttransportkosten: Trägt der Verkäufer Kosten: Trägt der Käufer ab Ankunft der Ware im Zielhafen Risiken: Trägt der Käufer ab Beladen der Ware auf dem Schiff Durch- und Einfuhr: Trägt der Käufer Ausfuhr: Trägt der Verkäufer Versicherung: Der Verkäufer muss auf eigene Kosten eine Transportversicherung abschließen

Welche Kritik kann man an den Incoterms üben?

Obwohl die überarbeiteten Bestimmungen viele Vorteile bringen, sind sie über Schwächen nicht erhaben. Bei etwa 200 Seiten pro Sprachversion, bleibt das nicht aus.

 

Die hohe Seitenzahl rührt mitunter daher, dass es viele redundante Formulierungen gibt. Es ist anzunehmen, dass die Eindeutigkeit des Textes der Grund dafür ist. Die Autoren gingen lieber auf Nummer sicher, um mögliche Missverständnisse vorab zu vermeiden. 

 

Zudem sind bereits Stimmen von Logistikern laut geworden, dass der Text einen wertenden, bis belehrenden Ton hat. Vielerorts werden Handlungsvorschläge gemacht, die es in vorherigen Versionen so nicht gab. Z.B. häufen sich die Warnungen über die Verwendung von EXW.

Auch haben sich in der Handlungspraxis bereits einige Vertragsformen, also Klauseln für bestimmte Arten von Warenaustäuschen etabliert. Die häufigen Hinweise zum Gebrauch der Klauseln werden dadurch mehr als erzieherische Belehrungen wahrgenommen, denn als Ratschlag, um den Austausch zu erleichtern.

 

Auch ist mit den vorliegenden Incoterms 2020 noch nicht alles abgedeckt. Regelungen zur Transportorganisation gibt es nach wie vor nicht. Die damit einhergehenden Kosten müssen selbst organisiert werden, was für Unerfahrene sicherlich verunsichernd wirken mag. Und ebenso fehlt jede Erwähnung von VGM (verified gross mass). Grund dafür ist vor allem die Uneinigkeit der beratenden Experten untereinander.

 

Ferner folgt aus einigen Überarbeitungen auch, dass in mehreren Klauseln die Kosten und Pflichten nun zu Lasten des Verkäufers gehen. Bei einigen dieser Klauseln muss dies nicht zwingend sinnvoll sein.

 

Ob sich diese Nachteile auch wirklich schwerwiegend auf die Praxis auswirken werden, ist abzuwarten. Denn letzen Endes stellen die Incoterms 2020 auch nur eine Hilfestellung dar und sind nicht bindend. Generell stellen überarbeitete und an der Praxis ausgerichteten Regeln für vertraglichen Austausch im Warentransport ein Schritt in die richtige Richtung dar.

 

Nochmal zum Mitnehmen, bitte? Gerne! In unserem übersichtlichen PDF haben wir die wichtigsten Infos noch einmal für Sie zusammengefasst und grafisch aufgearbeitet.

 

Wie wir Sie dabei unterstützen, die Incoterms 2020 zu meistern

 

Unser oberstes Ziel bei FreightHub ist es, Ihre globalen Transporte störungsfrei und zu wettbewerbsfähigen Preisen abzuwickeln. Als Europas erste digitale Spedition sind wir bestens gerüstet, um auf die Änderungen in den Incoterms 2020 zu reagieren. Wir bieten Ihnen aktuelle Informationen, Transparenz und Sicherheit und ermöglichen Ihnen über unser intelligentes Transportmanagement, proaktiv auf mögliche Störungen in der Lieferkette zu reagieren. Unsere Logistikexperten beraten Sie gerne dazu, wie Sie die potenzielle Herausforderungen der Incoterms 2020 erfolgreich lösen können.

 

 

 

 

Rechtserklärung: 

Die Incoterms® und das Incoterms® 2020-Logo sind Warenzeichen der ICC.  Die Verwendung dieser Marken impliziert keine Verbindung mit, Genehmigung von oder Sponsoring durch die ICC, es sei denn, dies ist oben ausdrücklich angegeben.  Die Incoterms®-Regeln sind durch das Copyright der ICC geschützt. Weitere Informationen zu den Incoterm®-Regeln können auf der ICC-Website iccwbo.org abgerufen werden.

 

Incoterms® and the Incoterms® 2020 logo are trademarks of ICC.  Use of these trademarks does not imply association with, approval of or sponsorship by ICC unless specifically stated above.  The Incoterms® Rules are protected by copyright owned by ICC. Further information on the Incoterm® Rules may be obtained from the ICC website iccwbo.org.