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Atlas

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ATLAS („Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem“) bezeichnet die EDV-Lösung der deutschen Zollverwaltung, mit deren Hilfe die Zollabfertigung und die Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs elektronisch abgewickelt werden. Unternehmen müssen die Einfuhr- und Ausfuhranmeldung inklusive aller erforderlichen Daten mit Hilfe von ATLAS an die Zollbehörden übermitteln, wenn sie Waren ausführen oder sie in den zollrechtlich freien Verkehr, in die Aktive Veredelung oder ein Zolllagerverfahren überführen, also die Waren einführen, möchten. Der Zoll teilt dem Unternehmen seinen Bescheid über die entsprechenden Abgaben ebenfalls auf diesem elektronischen Wege mit.
Beim Import von Waren müssen Unternehmen per ATLAS eine Einfuhranmeldung nur dann abgeben, wenn der Warenwert 22 Euro oder das Gewicht 1.000 Kilogramm überschreitet. Beim Export von Waren betragen die Schwellenwerte, ab denen eine Ausfuhranmeldung erforderlich ist, 1.000 Euro Warenwert oder 1.000 Kilogramm Gewicht. Dann benötigt das Unternehmen auch ein Ausfuhrbegleitdokument, und es muss der Zollstelle melden, dass die Ware bei ihr eingetroffen ist („Gestellung“).
Die eingegebenen Daten werden zentral gespeichert, sodass alle Dienststellen der Zollverwaltung in Deutschland darauf zugreifen können. Anhand von ATLAS werden auch die Daten, die für den Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union notwendig sind, an andere Zollbehörden im europäischen Ausland übermittelt.
Im Juli 2009 löste das elektronische ATLAS-System die papierbasierte Zollabwicklung ab. Seitdem sind Unternehmen verpflichtet, Warenausfuhren ausschließlich mittels ATLAS anzumelden.