Bei der aktiven Veredelung werden Waren aus Drittländern in die Europäische Union (EU) eingeführt, um veredelt zu werden, das heißt sie werden hier bearbeitet, verarbeitet oder ausgebessert/repariert. Bei der Einfuhr dieser Waren werden keine Zollgebühren fällig, und es werden keine handelspolitischen Maßnahmen angewendet. Allerdings müssen die Zollbehörden die Einfuhr zur Veredelung bewilligen. Ein Beispiel hierfür ist etwa die Einfuhr von Agrargütern, die innerhalb der EU zu Nahrungsmitteln verarbeitet werden. Ist die Veredelung beendet, schließt sich ein Zollverfahren an: Entweder werden die veredelten Waren in Drittländer ausgeführt, oder die Waren werden innerhalb der EU verkauft (Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr).
Die aktive Veredelung ist das Gegenstück zur passiven Veredelung.