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Muss ich beim Handelsregister angemeldet sein?

Für die steuerliche Zollabfertigung benötigen wir einen Auszug aus dem Handelsregister für die jeweilige Vollmacht. In dem Fall, dass Sie uns solch einen Auszug nicht bereitstellen können, bitten wir Sie, uns Ihre Geschäftslizenz zu übermitteln. Für andere Zollverfahren ist die Anmeldung nicht notwendig.