Gefahrgut findet sich heutzutage auf fast jedem Containerschiff. Manchmal werden verschiedene Substanzen in solchen Mengen transportiert, dass sie in der Lage sind, das gesamte Schiff zu zerstören. Deswegen müssen die Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter genau eingehalten werden, um deren Gefahrenpotential nicht noch weiter zu erhöhen. Beispiele von sehr schweren Seeunfällen mit Toten, Verletzten und Schäden in Millionenhöhe gibt es leider in genügender Zahl. Die Havarien der Containerschiffe MSC Flaminia, Hyundai Fortune und Hanjin Pennsylvania fanden aufgrund ihres Ausmaßes auch außerhalb der Fachwelt Beachtung.
Wie sind Gefahrgüter definiert?
Gefährliche Güter sind Ladungen, von denen aufgrund ihrer Eigenschaft und ihres Zustands beim Transport Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum und Umwelt entstehen können. Sie existieren in allen drei physikalischen Zuständen – als Feststoff, Flüssigkeit oder Gas.
Viele gefährliche Güter sind für die Herstellung von Produkten, von denen Fortschritt und Welthandel abhängen, unverzichtbar – wie Autos, Kunststoffe, Elektronik und Pharmazeutika. Andere gefährliche Stoffe gehören zu unserem Alltag und werden von vielen Menschen auf den ersten Blick nicht als Gefahrstoff identifiziert, wie beispielsweise Parfümflaschen, Akkus, Batterien, Reinigungsmittel oder Spraydosen. Jedoch auch diese eher unscheinbaren Gefahrgüter bedürfen einer besonderen Versandart.
Gefahrgut versenden – Vorschriften und Gesetze für den Gefahrguttransport
Nicht nur Gefahrgut Speditionen, die auf den Transport von Gefahrgütern spezialisiert sind, müssen über Spezialwissen verfügen. Die Vorschriften für den Transport von Gefahrgütern setzen bereits beim Hersteller und beim Versender an.
Wenn Sie Ihre Ware einer Gefahrgut Spedition übergeben, bedeutet das nicht, dass Sie damit auch Ihre Verantwortung zur richtigen Kennzeichnung und Dokumentation abgeben. Entspricht Ihre Gefahrgutsendung nicht den Vorschriften, wird die Gefahrgut Spedition den Transport entsprechend ablehnen müssen.
Internationale Übereinkommen
Die Vorschriften zur Behandlung und Stauung gefährlicher Güter unterteilen sich in internationale und nationale Vorgaben. Hierbei wird nach Verkehrsträger unterschieden, wobei die einzelnen Übereinkommen weitgehend konform zueinander sind.
Für den Transport von Gefahrgut per Luftverkehr gelten die internationalen Regelungen der Internationalen Luftverkehrs-Vereinigung IATA und der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO:
- IATA DGR (Dangerous Goods Regulations)
- ICAO TI (Technical Instructions For The Safe Transport of Dangerous Goods by Air)
Den Transport per Schiene, Straße oder Binnenschiff regeln die europäischen bzw. internationalen Übereinkommen
- RID (Ordnung über die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter)
- ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße)
- ADN (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen)
Die rechtlichen Grundlagen für den Transport gefährlicher Güter auf Seeschiffen beruhen im Wesentlichen auf drei internationalen Übereinkommen:
- SOLAS (Internationales Übereinkommen von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See)
- MARPOL (Internationale Übereinkommen von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe
- CSC (Internationales Übereinkommen über sichere Container)
Das SOLAS Übereinkommen wird durch verschiedene Codes ergänzt. Der IMDG-Code findet beim Seetransport per Containerschiff Anwendung.
Gefahrgut Vorschriften in Deutschland
Nach der Unterzeichnung eines internationalen Übereinkommens implementieren die Vertragsländer die jeweiligen Regelungen durch nationale Gesetzgebung in das nationale Recht.
Zu den wichtigsten deutschen Gefahrgut-Vorschriften gehören:
- das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG)
- die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)
- die Gefahrgutverordnung See (GGVSee)
Nach dem Gefahrgutbeförderungsgesetz bedeutet der Begriff Beförderung nicht nur den Transport an sich, sondern auch das Verpacken, Auspacken, Be- und Entladen der Güter.
Unternehmen, die mehr als nur “Kleinmengen” an gefährlichen Gütern versenden, verpacken, befördern oder zur Beförderung übergeben, müssen mindestens einen Gefahrgutbeauftragten bestellen, der die Einhaltung der Gefahrgut-Vorschriften zu überwachen hat. Natürlich ist auch der Begriff „Kleinmenge“ vom Gesetzgeber genau definiert.
Was Sie als Versender von Gefahrgut beachten müssen
Die häufigsten Gefahren während des Transportes von Gefahrgut sind Entflammbarkeit, Explosivität, Toxizität und Korrosivität.
Die GGV See regelt unter anderem die Pflichten der Hersteller, Vertreiber, Beförderer, wie auch die Pflichten der Verantwortlichen für das Verpacken und der Verantwortlichen für den Umschlag. Laut §2 Abs.2 GGVSee ist der Versender „der Hersteller oder Vertreiber gefährlicher Güter oder jede andere Person, die die Beförderung gefährlicher Güter ursprünglich veranlasst.“
Prüfen Sie zuerst, ob Ihre Waren unter die Gefahrgutregelungen fallen und wenn ja, ob sie überhaupt transportiert werden dürfen. Als Versender müssen Sie das Unternehmen, welches Ihre Gefahrgüter befördert, über deren Menge und Beschaffenheit informieren. Weiterhin obliegt Ihnen die Verantwortung über die korrekte Kennzeichnung und Verpackung des Gefahrgutes. Fehlt das Beförderungsdokument oder ist die Sendung nicht ordnungsgemäß plakatiert, darf der Beförderer die gefährlichen Güter nicht annehmen.
Der IMDG-Code Teil 5 enthält die Vorschriften für die Kennzeichnung, Plakatierung und Dokumentation von Gefahrgutsendungen.
Versandstücke, die gefährliche Güter enthalten, müssen mit dem richtigen technischen Namen und der UN-Nummer gekennzeichnet werden, auch wenn sie später in eine „Güterbeförderungseinheit“ – hier: Container – gepackt werden. Mindestabmessungen, Proportionen und Buchstabengröße der Beschriftung sowie zusätzliche Kennzeichnungen und Ausnahmen sind genau geregelt. Werden die Güter in einem flüssigen Zustand transportiert, gehören beispielsweise noch Ausrichtungspfeile auf die Verpackung. Auch die Vorschriften für die ordnungsgemäße Bezettelung mit Rauten, also auf die Spitze gestellten Quadraten, werden im IMDG-Code über mehrere Seiten hinweg beschrieben. Der IMDG-Code regelt hier nicht nur Anzahl, Aussehen und Mindestgröße der Gefahrzettel, sondern enthält auch Sondervorschriften für die einzelnen Stoffkategorien.
Eine Sonderform stellt der Transport von Gefahrgütern in Kleinmengen dar. Hier gelten vereinfachte Vorschriften. Werden Gefahrgüter in begrenzten Mengen oder in freigestellten Mengen verpackt, entbindet Sie das jedoch nicht von der Pflicht zur Kennzeichnung, Plakatierung und Dokumentation. Ein Beförderungsdokument ist im Seeverkehr auch bei freigestellten Mengen in jedem Fall erforderlich und muss die zusätzliche Angabe „Gefährliche Güter in freigestellten Mengen“ enthalten. Die Sondervorschriften für begrenzte und freigestellte Mengen finden Sie in den Kapiteln 3.4 und 3.5 des IMDG-Codes.
Güterbeförderungseinheiten wie Container und Tanks, die Gefahrgüter oder Rückstände von Gefahrgütern enthalten, werden mit Placards in der Form eines auf die Spitze gestellten Quadrats gekennzeichnet. Ihre Symbole, Farbe und Beschriftung entsprechen den Gefahrzetteln auf den einzelnen Versandstücken, jedoch sind ihre Abmessungen deutlich größer. Auch Placards müssen noch erkennbar sein, wenn sie sich drei Monate in Seewasser befunden haben. Frachtcontainern zeigen insgesamt vier Placards, eines an jeder Längsseite und eines an jedem Ende.
In den Beförderungsdokumenten sind Art und Menge des Gutes und die von ihm ausgehenden Gefahren genau zu beschreiben. Zu den erforderlichen Angaben gehören zum Beispiel die UN-Nummer und die Gefahrenklasse des Transportgutes. Die wichtigste Funktion der Beförderungspapiere ist, dass sich der Stoff während der Beförderung schnell identifizieren lässt. Nur so kann bei einem Notfall umgehend und vor allem richtig reagiert werden.
Die Rettungskräfte, welche auf See zuallererst aus der Schiffsbesatzung selbst bestehen, müssen wissen, ob sich ein Gefahrgutbrand mit Seewasser löschen lässt, oder ob das spezifische Gut bei Kontakt mit Seewasser nur noch heftiger reagiert und gar zu einer Explosion führt. Innerhalb kürzester Zeit sind Fragen zu beantworten wie: Welche Gefahren gehen von dem Stoff aus? Muss ein Chemikalienschutzanzug getragen werden? Wie soll ein ein Verletzter behandelt werden, der in Kontakt mit dem Stoff gekommen ist?
Notwendige Angaben in den Beförderungspapieren sind daher:
- UN Nummer
- richtiger technischer Name
- Gefahrenklasse
- Verpackungsgruppe
- Meeresschadstoff (wenn als solcher eingestuft)
Vorteile einer Gefahrgut Spedition
Wenn Sie größere Mengen an Gefahrgütern versenden wollen empfiehlt es sich, eine spezielle Spedition mit der Transportabwicklung zu beauftragen.
Davon abgesehen, dass der Versand gefährlicher Güter mit einem Paketdienstleister stark beschränkt ist, verfügen Speditionen wie FreightHub über entsprechend geschultes Personal, welches nicht nur langjährige Erfahrung im Umgang mit Gefahrgütern hat, sondern auch über die neuesten Gesetzesänderungen informiert ist. Unsere Gefahrgutbeauftragten prüfen Ihre Daten und würden bei Bedenken sofort Rücksprache mit Ihnen halten. Das entbindet Sie nicht von Ihrer Verantwortlichkeit als Versender, jedoch profitieren Sie von dem Fachwissen unserer rechtsverbindlich geschulten Mitarbeiter.
Das Basiswerk im Seetransport: Der IMDG Code
Gefährliche Güter im Sinne der GGV See sind Stoffe und Gegenstände, die unter die Begriffsbestimmungen der Gefahrgutklassen des IMDG-Codes fallen, sowie bestimmte Stoffe, die auf Schüttgutschiffen und Tankschiffen transportiert werden.
Der IMDG Code (International Maritime Code for Dangerous Goods) ist ein international verbindliches Basisregelwerk für die Beförderung gefährlicher Güter per Seefracht. Er wurde von der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation IMO ausgearbeitet und ergänzt die Bestimmungen des SOLAS-Übereinkommens (internationale UN-Konvention zur Schiffssicherheit). Er wird alle 2 Jahre aktualisiert.
Im deutschen Recht ist der IMDG-Code Bestandteil der Gefahrgutverordnung See. Der Code enthält beispielsweise Vorschriften für die Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation gefährlicher Güter. Weiterhin regelt der Code, wie die Güter an Bord zu stauen sind.
Aus dem Bordalltag
Die Bestimmungen für den Gefahrgut Transport sind sehr umfangreich und erfordern spezielles Fachwissen. Zum einen betrifft das die Entscheidung über den Stauplatz. So dürfen Gefahrgüter mit einem niedrigen Flammpunkt nicht der direkten Sonneneinstrahlung ausgesetzt und nicht in der Nähe von Zündquellen wie Motoren transportiert werden. Für viele Gefahrgüter kommt ein Stauplatz hinter den Schiffsaufbauten nicht in Betracht, da sie vor Funkenflug aus dem Schiffsschornstein zu schützen sind. Giftige Substanzen müssen fern der Wohnräume der Crew gestaut werden. Zum anderen sind strikte Trennvorschriften, basierend auf der Verträglichkeit bzw. Unverträglichkeit der Güter untereinander, einzuhalten. Deswegen müssen der Kapitän und der Ladungsoffizier jedes seegehenden Schiffes, welches gefährliche Güter befördert, einen besonderen Schulungsnachweis vorlegen, den sie alle 5 Jahre durch einen Auffrischungskurs zu erneuern haben.
Derartige Schulungsnachweise werden ebenfalls vom Landpersonal verlangt. Nicht nur der Stauplaner, sondern grundsätzlich jeder an der Beförderung von Gefahrgut Beteiligte fällt unter diese Regelung. Auch das Schiff selbst benötigt eine Zulassung für den Transport gefährlicher Güter, welche ihm seine bauliche Eignung bescheinigt und genau aufschlüsselt, welche Gefahrenklasse wo transportiert werden darf. Explosive Güter, beispielsweise, werden traditionell im vorderen Schiffsbereich gestaut.
Die meisten Gefahrgüter befinden sich in Standardcontainern. Einige Gefahrgüter mit einem niedrigen Flammpunkt können per Kühlcontainer transportiert werden, für andere Gefahrgüter ist dieser temperaturkontrollierte Transport sogar vorgeschrieben. Jedoch gehört der Transport per Kühlcontainer zu den teuersten Arten des Seetransports und die Kosten werden dementsprechend auf den Kunden umgeschlagen. Einige Reedereien sind dazu übergegangen, Calciumhypochlorit aus Sicherheitsgründen in Kühlcontainern zu transportieren, obwohl das nicht vorgeschrieben ist. Solange der Kühlcontainer funktioniert, ist das eine sehr gute Sache, da die Temperatur der Substanz unter Kontrolle ist. Manchmal versagt jedoch ein Bauteil, was den Schiffselektriker besonders in tropischen Gewässern unter einen gewissen Zeitdruck setzt. Außerdem müssen genug Ersatzteile für die Reparatur an Bord vorgehalten werden.
Eine fortschrittliche Methode der Überwachung von Kühlcontainern basiert auf der Datenübertragung per Satellit, wofür der Container mit einem speziellen Modem und einer Antenne ausgerüstet wird. Es kommt vor, dass das landseitige Überwachungsteam mitten in der Nacht per Satellitentelefon auf dem Schiff anruft um zu informieren, dass sich die Temperatur eines Kühlcontainers außerhalb des Limits bewegt hat. In den meisten Fällen betreffen die Alarme Nichtigkeiten, aber – sie können auch Leben retten.
Schulung
Personen, die in den Transport gefährlicher Güter involviert sind, müssen entsprechend ihrer Rolle und Verantwortung geschult werden. Im Seeverkehr betrifft das beispielsweise Verlader, Fährbetreiber, Hafenbetreiber, Spediteure und Reeder. Die Unternehmen müssen festlegen, welches Personal geschult werden muss, welches Ausbildungsniveau erforderlich ist und welche Methoden für die Durchführung des Trainings erforderlich sind. Mitarbeiter, die direkt mit gefährlichen Gütern zu tun haben, müssen eine aufgabenbezogene Ausbildung absolvieren, während für die anderen Kollegen zumindest eine allgemeine Sensibilisierung inklusive einer Einführung in den IMDG-Code erforderlich ist.
Zu den allgemeinen Schulungsinhalten gehören beispielsweise die Gefahrgutklassen, das Packen und Plakatieren der Güter, ihre Verträglichkeit untereinander, wie auch Kenntnisse über die Beförderungspapiere.
Die aufgabenbezogene Ausbildung sollte ein Sicherheitstraining beinhalten, welches zu den Methoden zur Unfallverhütung schult oder über Notfallmaßnahmen informiert.
Kurze Übersicht über die Gefahrgutklassen
Die Nummerierung der Gefahrgutklassen gibt keine Auskunft über den Grad ihrer Gefährlichkeit.
Gefahrgutklasse 1
Explosivstoffe.
Beispielsweise sind das Signalkörper, Blitzlichtpulver, Munition, TNT.
Die Klasse 1 ist eine „Nur“-Klasse. Das bedeutet, dass nur die in der Gefahrstoffliste aufgeführten Gegenstände zur Beförderung angenommen werden. Hinsichtlich der Verpackungsvorschriften gibt es in dieser Klasse Unterschiede zu den anderen Klassen. Die Klasse ist in sechs Unterklassen aufgeteilt, von denen die Klasse 1.1 die gefährlichste ist, da sie massenexplosionsfähige Stoffe enthält.
Gefahrgutklasse 2
Gase.
Diese Klasse umfasst entzündbare, nichtentzündbare ungiftige und giftige Gase. In diese Klasse fallen unter anderem Acetylen, Nachfüllpackungen für Feuerzeuge, Gas als Kältemittel, tiefgekühlte Edelgase, gasförmige Insektenbekämpfungsmittel.
Gefahrgutklasse 3
Entzündbare Flüssigkeiten.
Dazu gehören beispielsweise Parfüm, Alkohole, Kraftstoffe, Farben/Lacke/Lösungsmittel.
Gefahrgutklasse 4
Entzündbare feste Stoffe, selbstentzündliche Stoffe, Stoffe, die bei Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln.
Beispiele sind Aluminiumpulver, Filme auf Nitrocellulosebasis, Zündhölzer, Kohle, nasse Baumwolle, nicht stabilisiertes Fischmehl, Lithium, Natrium, Zelluloid.
Gefahrgutklasse 5
Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe und Organische Peroxide.
Stoffe der Unterklasse 5.1 sind nicht unbedingt selbst brennbar, können aber durch die Abgabe von Sauerstoff die Verbrennung anderer Stoffe verursachen. Stoffe der Unterklasse 5.2 sind chemisch instabil, können sich explosionsartig zersetzen und brennen schnell. Zur Klasse 5 gehören zum Beispiel Calciumpermanganat, Kaliumnitrat, Natriumperoxid, Wasserstoffperoxid, Calciumhypochlorit.
Gefahrgutklasse 6
Giftig und ansteckungsgefährliche Stoffe.
Beispiele sind Arsen, Cyanide, giftige Desinfektionsmittel, Quecksilberverbindungen, Antiklopfmischung für Motorkraftstoff, Nicotin, Tränengas-Kerzen, lösliche Bleiverbindungen, Pestizide, medizinische Abfälle.
Gefahrgutklasse 7
Radioaktive Stoffe.
Gefahrgutklasse 8
Ätzende Stoffe.
Diese Stoffe sind nicht nur in der Lage lebendes Gewebe, sondern auch das Schiff schwer zu beschädigen. Sie können bei der Zersetzung unter hohen Temperaturen giftige Gase entwickeln. Zu dieser Klasse gehören unter anderem Brom, Säuren, Natriumhydroxid, ätzende Desinfektionsmittel, Rauchbomben, Formaldehydlösungen.
Gefahrgutklasse 9
Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände.
Beispielsweise sind das Asbest, schäumbare Polymer-Kügelchen, stabilisiertes Fischmehl, Rizinussaat, Airbags, umweltgefährdende Stoffe, Lithium-Metall-Batterien, Lithium-Ionen-Batterien.